1. Leistungsumfang
Die Beratung umfasst ausschließlich Organisations- und Prozessberatung im Bereich Zoll. Ziel ist die Optimierung interner Abläufe, Strukturen und Schnittstellen im Zusammenhang mit zollrelevanten Prozessen. Es werden keine Leistungen erbracht, die eine rechtliche oder steuerliche Bewertung oder Beratung darstellen. Die Berater agieren nicht als Rechtsanwälte oder Steuerberater.
2. Keine Rechts- oder Steuerberatung
Die Berater sind nicht zur Rechts- oder Steuerberatung befugt. Alle Hinweise und Empfehlungen im Rahmen der Beratung dienen ausschließlich der organisatorischen und prozessualen Unterstützung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei rechtlichen oder steuerlichen Fragestellungen eigenständig qualifizierte Fachberater (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater) zu konsultieren. Zollspezialisten kann bei Bedarf Kontakte zu Partnerkanzleien herstellen.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Beratung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Er sorgt dafür, dass relevante Ansprechpartner während der Projektlaufzeit verfügbar sind und aktiv mitwirken. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung können zu Mehraufwand führen.
4. Vergütung
Die Vergütung erfolgt gemäß dem im Angebot vereinbarten Stundensatz oder Pauschalpreis. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Nebenkosten wie Reise-, Übernachtungs- oder Verpflegungskosten werden gesondert und nach Aufwand berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Das vereinbarte Zahlungsziel beträgt 7 Tage netto.
5. Haftung
Die Berater haften ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt die Berater von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung der Beratungsergebnisse ohne rechtliche oder steuerliche Prüfung entstehen. Dies gilt insbesondere für zollrechtliche Maßnahmen, die auf Basis der organisatorischen Empfehlungen umgesetzt wurden.
6. Vertragsdauer
Die Dauer des Vertrages richtet sich nach den Inhalten des Angebotes. Eine Kündigung ist für beide Seiten jederzeit ohne Einhaltung von Fristen möglich.
7. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus.
8. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnisse, Konzepte und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Beraters. Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AAB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
