Die Einhaltung der außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften muss durch jedes Unternehmen, das am Außenhandel teilnimmt, garantiert werden. Dies setzt zum einen voraus, dass entsprechende Prozesse und Maßnahmen im Unternehmen implementiert sind und zum anderen auch alle Mitarbeiter*innen ausreichend in der Thematik geschult sind.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Schaffung von Strukturen und Prozessen. Zudem stehen wir Ihnen, als erfahrener Seminaranbieter im Bereich Exportkontrolle, auch jederzeit für Schulungen zur Verfügung.
Welche Ausfuhren sind genehmigungspflichtig?
Die klassische Exportkontrolle muss anhand der 4 W-Fragen erfolgen:
1. Welches Gut wird ausgeführt? Diese Frage zielt einzig und allein auf die tatsächliche Beschaffenheit des Gutes ab. Wenn das Gut auf einer der gesetzlichen Güterlisten (z. B. Anhang I der EU-Dual-Use VO) erfasst wird, kann es sich bei der Ausfuhr um einen genehmigungspflichtigen Tatbestand handeln. Eine sog. Klassifizierung der auszuführenden Güter ist daher unbedingt erforderlich.
2. Welcher Verwendungszweck liegt vor? Auch die beabsichtigte Endverwendung der Güter kann zu Genehmigungspflichten führen, auch wenn die Güter selbst auf keiner Güterliste zu finden sind. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn Sie Kenntnis darüber haben, dass das auszuführende Gut vom Empfänger oder Endverwender im militärischen Bereich eingesetzt werden soll oder zur digitalen Überwachung.