Exportkontrolle für Hochschulen und Forschungseinrichtungen
Internationale Zusammenarbeit und grenzüberschreitender Austausch sind essenzielle Bestandteile von Forschung und Lehre. Doch mit diesen globalen Aktivitäten gehen auch komplexe rechtliche Anforderungen im Bereich Exportkontrolle und Zoll einher. Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen müssen sicherstellen, dass ihre internationalen Aktivitäten, wie z. B. der Austausch von Technologie, Wissen oder Material, den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften entsprechen.
Unsere Beratung unterstützt Sie dabei, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Forschungsprojekte rechtskonform umzusetzen. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für:
- Exportkontrolle: Bewertung von Technologien und Projekten hinsichtlich möglicher Genehmigungspflichten, Unterstützung bei der Klassifizierung von Gütern sowie Beratung zur Einhaltung von Embargovorschriften und Dual-Use-Regelungen.
- Zollvorschriften: Unterstützung bei der korrekten Deklaration von Forschungsgütern, Einreihung von Waren in den Zolltarif und Optimierung zollrechtlicher Prozesse, um unnötige Kosten und Verzögerungen zu vermeiden.
- Schulungen und Sensibilisierung: Praxisnahe Trainings für Wissenschaftler:innen und Verwaltungsmitarbeitende, um Verantwortlichkeiten im Bereich Exportkontrolle und Zoll zu verstehen und umzusetzen.
- Internationale Kooperationen: Beratung bei der Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, insbesondere in Bezug auf Materialtransfers, Technologietransfer und länderspezifische Exportbeschränkungen.
Unser Ziel ist es, Forschung und Lehre zu erleichtern, indem wir Ihnen helfen, in den komplexen Herausforderungen der Außenwirtschaft sicher zu navigieren.