Es lässt sich der Trend beobachten, dass in Zukunft immer mehr Freihandelsabkommen den Ermächtigten Ausführer für die Erstellung des Präferenznachweises verlangen. Grundvoraussetzung für die Bewilligung des Ermächtigten Ausführers ist, dass entsprechende Organisationsabläufe und sachkundige Mitarbeiter/innen in Ihrem Unternehmen vorhanden sind, die gewährleisten, dass der präferenzielle Ursprung Ihrer Waren korrekt in eigener Verantwortung ermittelt werden kann.
Durch eine Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) müssen Sie als Ermächtigter Ausführer sicherstellen, dass ihre innerbetriebliche Organisation so ausgestaltet ist, dass die Ursprungseigenschaft der zu exportierenden Waren zweifelsfrei nachgeprüft und überwacht werden kann.
Ich unterstütze Sie gerne in der Beantragung der Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer. Hierzu analysiere ich Ihre Prozesse und entwerfe zusammen mit Ihnen eine individuell angepasste und umfangreiche Arbeits- und Organisationsanweisung für Ihr Unternehmen, welche alle Anforderungen des Zolls berücksichtigt. Meine langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich helfen Ihnen dabei, den Antrag korrekt und vollumfänglich bei Ihrem Zollamt einzureichen, sodass der zügigen Bewilligung nichts im Wege steht.
Die Arbeits- und Organisationsanweisung umfasst hierbei insbesondere folgende Punkte:
- Benennung eines Gesamtverantwortlichen mit Kenntnissen im Präferenzrecht
- Art der unternehmerischen Tätigkeit
- Erfassung der Zulieferung nach Waren mit und ohne Ursprungseigenschaft sowie die Beachtung der körperlich getrennten Lagerung dieser Waren (Unter bestimmten Voraussetzungen wäre auch eine Bewilligung der buchmäßigen Trennung der Vormaterialien möglich)
- Angabe des Ursprungslandes und der jeweiligen Präferenzregelung
- Sicherstellung der innerbetrieblichen Kommunikation (z.B. Einkauf <-> Vertrieb <-> Logistik)
- Anforderung, Prüfung, Archivierung von Lieferantenerklärungen und anderen einschlägigen Dokumenten
- Prüfung der Ursprungseigenschaft