Forschung und Lehre sind grundgesetzlich garantiert, doch gerade im Bereich der Forschung besteht die Gefahr, dass Ergebnisse nicht ausschließlich friedlichen Zwecken dienen. Um dies zu verhindern, gibt es im Außenwirtschaftsrecht Regelungen, die sicherstellen sollen, dass Exporte von Technologien, Waren oder Wissen nicht unkontrolliert an Personen aus Drittländern weitergegeben werden. Hochschulen haben in der Vergangenheit oft wenig Aufmerksamkeit auf die Einhaltung dieser Regelungen gelegt, obwohl sie sich in vielen Bereichen mit dem Ausland vernetzen. Der Kontakt zu Partnern aus anderen Ländern, die in Zusammenhang mit sicherheitsrelevanter Forschung kritisch betrachtet werden, wie beispielsweise China, Russland oder dem Iran, nimmt zu.
Da Hochschulen ähnlich wie Unternehmen agieren und weltweite Kooperationen und Projekte durchführen, tragen sie eine Verantwortung zum Schutz der Sicherheitsinteressen des Landes und der Europäischen Union. Es ist deshalb von großer Bedeutung, dass Hochschulen sich an die nationalen und europäischen Außenwirtschaftsrecht-Regelungen halten und eine ordnungsgemäße Exportkontrolle organisieren. Die Behörden rücken Hochschulen daher immer mehr in den Fokus und es finden erste Außenwirtschaftsprüfungen statt.
Die Organisation der Exportkontrolle ist ein zentraler Bestandteil einer ordnungsgemäßen Exporkontrolle. Der Ausfuhrverantwortliche, der zumeist durch den Kanzler oder ein anderes Mitglied der Hochschulleitung repräsentiert wird, kann jedoch allein nicht alle Aufgaben der Exportkontrolle erfüllen. Daher sollte die Verantwortung auf einen Exportkontrollbeauftragten delegiert werden. Die Größe und Platzierung des Exportkontrollbereichs ist abhängig von der Größe der Einrichtung, den Forschungsschwerpunkten und den internationalen Kontakten. Der Exportkontrollbereich muss individuell auf die Besonderheiten der jeweiligen Hochschule angepasst und organisiert werden. Um den übertragenen Aufgaben gerecht zu werden, sollten Hochschulen dem Bereich Exportkontrolle genügend Personal- und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Auch ist es empfehlenswert, Fachpersonal in besonders sensiblen Instituten zu platzieren, um den direkten Kontakt zwischen Exportkontrolle und Wissenschaft zu gewährleisten.
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